Strengeres Lieferkettengesetz gefordert

Einen neuen Gesetzesvorschlag schlägt die EU-Kommission vor, um Firmen stärker zur Rechenschaft zu ziehen, deren Lieferketten an Umweltzerstörung und Menschenrechtsverstößen beteiligt sind. Erklärtes Ziel ist es, sämtliche Lieferanten zu bestimmten Mindeststandards zu verpflichten. Anvisiert werden Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, bei besonders Risiko-behafteten Betrieben soll die Grenze sogar bei 250 Mitarbeitern liegen.

Allerdings: Deutschland gibt sich bislang zögerlich und verpflichtet derzeit lediglich Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, dafür zu sorgen, dass in ihrem Namen weder Umwelt noch Menschenrechte beschädigt werden – und dies auch erst ab 2023. Erst ein Jahr später, also ab 2024, soll dies auch für Mitarbeiterzahlen ab 1.000 gelten. Als mögliche Bestrafungen sind EU-weit Bußgelder und der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen geplant.

Nun wird abgewartet, ob die EU-Länder und das EU-Parlament dem neuen und strengeren Gesetzesvorschlag der Kommission zustimmen. Falls dies geschieht, müsste das deutsche Lieferkettengesetz, das erst im Juni 2021 vom Bundestag verabschiedet wurde, noch mal kräftig nachgebessert werden.

Foto: Pexels/Kelly

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